Trägerverein:  Bildungs-Alternative Oberberg e.V. 


Der Verein "Bildungs-Alternative Oberberg e.V. ist Träger der Schule Bildungs-Alternative Oberberg - Integrative Sekundarschule in freier Trägerschaft.

Als Träger ist er verantwortlich für die Ausrichtung der Schule, und für die Wirtschaftlichkeit dieser. Er ist auch Ansprechpartner für alle Ämter sowie für interessierte Eltern. Der Verein ist Vertragspartner bei Schulverträgen und dem Mietvertrag, sowie bei allen Nebenkosten. Der Trägerverein hat aktuell drei Vorstände und vier weitere Gründungsmitglieder.


Auszug aus der Satzung des Trägervereins


Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:


● Die Förderung, Unterhaltung, Gründung und der Betrieb einer freien Alternativschule, sowie weiterer pädagogischer Einrichtungen, in denen schul- und nicht schulpflichtige junge Menschen beaufsichtigt, betreut, begleitet und zu kreativer Beschäftigung angeregt werden, und sie in ihrer natürlichen Neugier und der Erweiterung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten unterstützt werden.
● Die pädagogischen Einrichtungen sollen allen interessierten jungen Menschen und Erwachsenen offen stehen. Bei der Neuaufnahme von jungen Menschen sollen die Bedürfnisse der bereits aufgenommenen nicht beeinträchtigt werden.
● Die Durchführung von Veranstaltungen der Erwachsenenbildung zu pädagogischen Fragestellungen insbesondere für Lehrer und Eltern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.


Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Spenden und sonstiger Unterstützung und Förderung aller Art. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen.